Allgemeines
Aufnahmeverfahren
Interessierte Eltern können einen Besuch vereinbaren und / oder ein Anmeldeformular (PDF) anfordern, mit welchem Sie Ihr Kind schriftlich anmelden können. Diese Anmeldung ist für beide Seiten unverbindlich. Bei grosser Nachfrage führen wir eine Warteliste. Sobald ein Platz in absehbarer Zeit frei wird, vereinbaren wir ein Gespräch mit den Eltern. Dabei besteht die Möglichkeit, die Kindertagesstätte zu besichtigen und Abmachungen bezüglich Eintrittsdatum, Eingewöhnungszeit, Kosten etc. zu treffen. Bei Teilzeitplatzierungen ist eine Mindestanwesenheit von insgesamt 2 Tagen oder 3 Halbtagen pro Woche empfehlenswert.
Eintritt
Bei der Aufnahme ist ein Betreuungsvertrag, ein Personalien-/Notfallblatt inkl. Gesundheitsfragen auszufüllen und zu unterzeichnen, in dem Angaben über das Kind, die Erreichbarkeit der Eltern, etc. einzutragen sind. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich die Eltern, diese Rahmenbedingungen einzuhalten.
Eingewöhnung
Um den Eintritt und die erste Zeit in der Kindertagesstätte zu erleichtern, findet eine Eingewöhnungsphase (PDF) statt. Dabei begleiten die Eltern / ein Elternteil ihr Kind ganz oder teilweise durch den Tagesablauf in der KiTa Farbtupf.
Die Eingewöhnung wird mit den Eltern besprochen. Für die Eingewöhnungszeit wird eine separate Rechnung erstellt.
Dauer und Form der Eingewöhnungsphase wird mit den Eltern individuell geklärt. Die Krippenleiterin oder die einzelnen Gruppenleiterinnen entscheiden über Änderungen der Eingewöhnungszeit.
Kleider/Spielsachen
Die Kinder sollen der Witterung entsprechende, strapazierfähige Kleider anziehen, welche sie auch beim Spielen, beim Basteln und im Freien tragen können. Eigene Ersatzkleider, je nach Jahreszeit (inkl. Mützen, Handschuhe, Badehosen etc.), sollen stets in der KiTa zur Verfügung stehen. Ebenso sollen auch Unterwäsche, Hausschuhe, Gummistiefel und Regenschutz in der KiTa Farbtupf deponiert werden. Kleider, Schuhe, Jacken etc. bitte mit Namen des Kindes anschreiben. Um auf den Rutscherlis draussen auf dem Vorplatz zu rutschen, empfehlen wir den Eltern, alte Schuhe in die KiTa mitzugeben.
Die schmutzigen Kleider geben wir den Eltern zum Waschen wieder mit nach Hause.
Ausserdem bitten wir die Eltern, die Kinder beim Bringen und Abholen selbst an- und abzuziehen.
Persönliche Spielsachen
Für das Kind ist es schön, wenn es sein Lieblingsspielzeug, Kuscheltier oder Nuggi mitnehmen darf. Wir machen Sie aber darauf aufmerksam, dass wir keine Verantwortung übernehmen können, wenn etwas kaputt oder verloren geht. Also lassen Sie kostbare Sachen lieber zu Hause, ebenfalls Waffen und Kriegsspielsachen.
Krankheit/Abwesenheit
Um eine für das Kind und die Betreuerinnen wichtige, feste Gruppenzusammensetzung zu ermöglichen, gelten verbindliche Präsenzzeiten der Kinder. Diese werden beim KiTa- Eintritt nach den Bedürfnissen der Eltern und der Kapazität der KiTa festgelegt.
Absenzen können nicht kompensiert werden. Absenzen sind dem Betreuungsteam aus organisatorischen Gründen bis spätestens 9 Uhr zu melden. Über die Ferienabwesenheit ist das Team so früh wie möglich (mind. 2 Wochen vorher) zu informieren.
Kranke Kinder dürfen nicht in die Kindertagesstätte gebracht werden. Wird ein Kind tagsüber in der KiTa Farbtupf krank, werden die Eltern benachrichtigt, um das Kind abzuholen. Für Arztbesuche sind die Eltern zuständig. In Notfällen werden wir uns an einen Arzt oder die Notfallstation des Spital Männedorf wenden. Gleichzeitig werden die Eltern informiert. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Lasten der Eltern.
Ein Wechsel des Kinderarztes muss der KiTa- Leitung sofort mitgeteilt werden.
Bei Absenzen wegen Krankheit oder Unfall (Arztzeugnis notwendig) wird ab dem 30. Tag der massgebende Monatsbeitrag auf 50% reduziert.
Vertragsrücktritt
Wird vom Vertrag zwischen Vertragsabschluss und Vertragsbeginn (= Eintritt bzw. erstem Tag des Eingewöhnens) zurückgetreten, ist eine einmalige Unkostenpauschale in der Höhe einer Monatspauschale gemäss Vertrag geschuldet.
Kündigungsfrist
Die Kündigung des KiTa- Platzes muss schriftlich erfolgen und zwar drei Monate im Voraus auf Ende eines Monates zu Handen der KiTa- Leitung. Der Austritt erfolgt jeweils auf Ende des Monates.
Bei einer Kündigung im gegenseitigen Einverständnis (zum Wohle des Kindes) während der Eingewöhnungszeit ist eine Unkostenpauschale von Fr. 200.- plus die Eingewöhnungskosten geschuldet.
Mit einem Abschiedsfest gestalten wir ein Ritual, um sich gegenseitig zu verabschieden.
Ausschluss
Der Ausschluss eines Kindes kann jederzeit auf das Ende einer Woche ohne Angaben von Gründen durch die KiTa- Leitung erfolgen (z. Beisp. bei Nichtbezahlen der Beiträge, Verletzung des Vertrages, untragbares Verhalten des Kindes in der Gruppe, etc.).
Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.